Allgemeine Geschäftsbedingungen von into Schüleraustausch GmbH
into's BEDINGUNGEN
BEWERBUNGSFRISTEN
30. November 2010: dieser Termin gilt, wenn Du einen kostenlosen Gebietswunsch in den USA nennen willst.
28. Februar 2011: für Neuseeland und Australien ab Sommer 2011
15. März 2011: für Programme ab Sommer / Herbst 2011 in den USA, Argentinien, Südafrika,
Italien und Frankreich.
30. April 2011: für Programme ab Sommer / Herbst 2011 in Kanada, England, Schottland,
Irland, Spanien und Brasilien.
1. Oktober 2011: für Programme ab Januar / Februar 2012.
Für alle Fristen gilt die Übermittlung der vollständigen Application Forms an unser Büro! Wir weisen darauf hin, dass die Programmplätze auch bereits vor den genannten Terminen vergeben sein können. Spätere Bewerbungen können auf Anfrage je nach Verfügbarkeit angenommen werden.
ZEIT FÜR SPÄTENTSCHLOSSENE
Für Programme, die im Januar / Februar 2011 beginnen, endet die Bewerbungsfrist am 1. Oktober
2010.
VERTRAGSABSCHLUS
Zum verbindlichen Vertragsabschluss zwischen der into Schüleraustausch GmbH, dem Teilnehmer
und seinen Sorgeberechtigten kommt es, wie auf Seite 4 beschrieben, durch die Gegenzeichnung des Vertrages, den wir Ihnen zuvor als Aufnahmeangebot zugesandt haben. Dieser Vertrag basiert auf den hier beschriebenen Bedingungen.
GEBÜHREN & ZAHLUNGSMODI
Die Gebühren für das Austauschprogramm werden in vier Teilbeträgen entrichtet:
20 % Anzahlung nach der Aufnahme in das Programm. Wir übersenden gleichzeitig einen
Sicherungsschein für die Insolvenzversicherung nach § 651k, Abs. 3 BGB.
20 % Anzahlung am 1. März 2011, für Programme beginnend im Januar / Februar 2012 am
1. Oktober 2011.
30 % Anzahlung am 1. Mai 2011, für Programme beginnend im Januar / Februar 2012 am 1. November 2011.
30 % Restzahlung vier Wochen vor der Abreise. Wir verschicken gleichzeitig die restlichen Reiseunterlagen.
RÜCKTRIT
Vor der Abreise können unsere Teilnehmer jederzeit zurücktreten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit
empfehlen wir jedoch, dies in Schriftform zu tun. Dabei fallen folgende Rücktrittsgebühren an:
Nach Gegenzeichnung des Vertrages, der die Aufnahme in das Programm bestätigt: 20 % des
Programmpreises. Nach erfolgter Platzierung in einer Gastfamilie: 30 % des Programmpreises.
Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten, im Streitfall einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Im
Falle, dass into Schüleraustausch nicht bis spätestens zwei Wochen vor der Abreise die
Anschrift der Gastfamilie, der Schule sowie des Ansprechpartners vor Ort, bei dem Abhilfe verlangt
werden kann, benennen kann, steht dem Teilnehmer ein kostenloses Rücktrittsrecht zu. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer auf den Aufenthalt nicht angemessen vorbereitet worden war.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, insoweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit into für einem dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen, oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, kann sich into gegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen.
VERSICHERUNG
Eine Krankenversicherung ist in allen beschriebenen Zielländern für die Dauer des Aufenthaltes Pflicht. Die von uns angebotene Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung wurde eigens für Austauschschüler erstellt. Diese Versicherung ist für unsere Teilnehmer obligatorisch. Die Kosten für die Versicherung betragen:
USA und Kanada: Schuljahr 630,– j Schulhalbjahr 390,– j 3 Monate 330,– j
Südafrika, Brasilien, Argentinien und Australien: Schuljahr 690,– j Schulhalbjahr 390,– j 3 Monate 330,– j
Neuseeland: Schuljahr 300,– j 3 Terms (NZ) 270,– j Schulhalbjahr 250,– j 1 Term 170,– j
Für europäische Destinantionen ist die Versicherungen nicht obligatorisch. Wir empfehlen,
zusätzlich eine Rücktrittsversicherung abzuschließen. Die dafür erforderlichen Unterlagen stellen wir automatisch zur Verfügung.
TAS CHENGELD
Jeder Teilnehmer muss für die Dauer seines Aufenthaltes über ein geregeltes Taschengeld verfügen. Der Betrag sollte mindestens 250,– j monatlich betragen. Dies deckt Kosten für persönliche Ausgaben, Mittagessen in der Schule, sowie Lernmittel und Schulbus.
VERHALTEN IM GASTLAND
Von unseren Teilnehmern wird verlangt, dass sie sich den Gesetzen des Gastlandes unterwerfen,
die Regeln, Vorschriften und Bedingungen von into und seiner Partnerorganisation einhalten
und sich den landesüblichen Lebensgewohnheiten anpassen. Sie müssen außerdem der Schulordnung folgen und die Hausregeln ihrer Gastfamilie respektieren. Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Gesetze, Regeln oder Vorschriften, muss er schlimmstenfalls mit dem Ausschluss aus dem Programm rechnen. In der Regel erhält der Teilnehmer zuvor eine Verwarnung. Bei Verstoß gegen ein Landesgesetz entfällt dies jedoch.
UNSERE LEISTUNGEN
• Auswahlverfahren und persönliches Gespräch in der Stadt Deiner Wahl
• „Newslink”, die Info-Zeitung von into, weitereVorbereitungsliteratur für Teilnehmer und Eltern
• Zweitägiges obligatorisches Vorbereitungsseminar in Deutschland für alle Teilnehmer
• Ein Tagesseminar zur Vorbereitung für Eltern
• Beschaffung der erforderlichen Visaunterlagen
• into Reisetasche und ID-Karte
• Orientation Camp: entweder New York, Toronto, London Auckland oder Madrid wie beschrieben
auf den Seiten 8–9 (nur für Schüler ab Sommer 2011)
• Unterbringung in einer ausgesuchten Gastfamilie
• Schulplatz und Unterricht an einer landesüblichen High School
• Flüge ab Deutschland einschließlich der Binnenflüge innerhalb der Zielländer hin und zurück
• Begleitete Gruppenflüge zu den Orientation Camps nach New York, Toronto, London, Auckland und Madrid.
• Bzw. überwiegend Flüge in kleinen Gruppen auf der Hauptstrecke ins Zielland
• Durchgehende Betreuung in Deutschland und im Gastland während des Aufenthaltes
• Teilnahmezertifikat von into
• Nachbereitungsseminar für Returnees in Deutschland
• Sicherungsschein zur Insolvenzversicherung
• 24 Stunden Hotline im Ausland
• Eigener Blog mit Domain
• SLEP-Sprachtest durch into
Nicht in Anspruch genommene Leistungen, auch bei vorzeitiger Heimreise, können mit Ausnahme der ersparten Aufwendungen nicht erstattet werden. Eventuelle Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Ende des vorgesehenen Aufenthaltes into gegenüber gemeldet und geltend gemacht werden. Danach kann der Teilnehmer Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Teilnehmers verjähren ein Jahr nach dem vorgesehenen Ende des Aufenthaltes unter der Voraussetzung, dass weder grobe
Fahrlässigkeit noch unerlaubte Handlung vorgelegen hat.
NICHT IM PREIS INBEGRIFFEN
• Taschengeld
• Reisen, die im Gastland von der Partnerorganisation als Option angeboten werden
• Visa-Gebühren und damit verbundene Aufwendungen
• Versicherungen wie beschrieben
• Schuluniform, Bücher, eventuelle Schulbuskosten, Essen und Getränke in der Schule, Umlagen für Klassen sowie Gebühren für Spezialkurse
• Anreisekosten zu den Vorbereitungsveranstaltungen
• außerplanmäßige Flugumbuchung auf eigene Veranlassung, sowie eventuell anfallende Abfertigungsgebühren, die von Flughäfen individuell erhoben werden können Dieser Prospekt ersetzt alle vorangehenden Prospekte.
© 2010 into Schüleraustausch GmbH · Text, Slogans und Photos copyright: into · Drucklegung: 15.04.2010 · into Schüleraustausch GmbH

